Werktage sind Tage, an denen Banken und Finanzinstitute geöffnet sind. Zu den Werktagen zählen nicht:
- Wochenenden (Samstag und Sonntag)
- Feiertage
- der Tag, an dem die Überweisung oder Rückerstattung getätigt wurde.
Bei der Berechnung der Bearbeitungszeit einer Überweisung ist es wichtig zu berücksichtigen, dass die meisten Überweisungen an Nicht-Geschäftstagen nicht bearbeitet werden.
Beispiel: Sie haben am Freitag, dem 15. Mai, eine Überweisung getätigt, und die voraussichtliche Bearbeitungszeit beträgt 3 Geschäftstage. Da der Tag der Überweisung und die Wochenenden nicht als Geschäftstage zählen, können Sie davon ausgehen, dass Ihre Überweisung bis spätestens Mittwoch, dem 20. Mai, bearbeitet wird.
Kalendertage hingegen umfassen jeden Tag im Kalender, einschließlich Feiertage und Wochenenden. Bei der Zählung von Kalendertagen beginnen Sie jedoch in der Regel erst am nächsten vollen Tag.